Gauchsmühle I
- Abgegangener Herrensitz (1552 zerstört)
- Markt Feucht
- Landkreis Nürnberger Land
1508 ist erstmals ein Herrensitz des Stefan Gabler zur reichslehnbaren Gauchsmühle genannt, auf dem drei Haushalte eingemietet waren. Die vor dem Ausbruch des Landshuter Erbfolgekriegs 1504 vom Nürnberger Rat angeordnete Erkundung der Landschaft vermerkte den Sitz bei der Mühle noch nicht, sondern nur den zu Hahnhof [vgl. Weiherhaus bei Feucht].
Im Jahr 1528 wurde Paul Themar als Besitznachfolger Stefan Gablers von Kaiser Karl V. mit der Gauchsmühle belehnt. 1535 räumte der Nürnberger Bürgermeister Paulus Grundherr der Reichsstadt das Öffnungsrecht ein über sein „haus auf der Gauchsmühl, das mit mauern umfangen ist“. Nürnberg durfte das mit Wassergraben und Mauer geschützte Weiherhaus jederzeit mit Truppen belegen, sollte es „des unfrieds wegen nothdürftig seyen“. Kurz zuvor hatte Paulus Grundherr Sitz und Mühle von Paulus Thymer erworben. 1536 wurde Grundherr von König Ferdinand I. belehnt.
Zwar hatte Paulus Grundherr schon 1547 einen kaiserlichen Schutzbrief für seinen Sitz und die Mühle erwirkt, gleichwohl wurde das Gut im Zweiten Markgrafenkrieg am 29. Mai 1552 zerstört. Später tat sich der Besitzer als Nürnberger Kriegsrat bei der Eroberung der markgräflichen Plassenburg und der Stadt Schweinfurt hervor, was den erzürnten Markgrafen veranlasste, alle Landgüter der Familie Grundherr einzuziehen und vorübergehend seinem Rat Wolf von Truppach zu übergeben, wobei er über Reichslehen gar nicht hätte verfügen dürfen. 1599 wurde der alte Sitz als „zerrissene und baufällige“ Ruine eines Turmhauses beschrieben, die einst ein „sehr hohes hauß müßt gewesen seyn und alten raubschlössern“ geglichen habe.
Quellen
StAN Rst. Nbg., Waldamt Lorenzi I Nr. 433.
StadtAN E 13/I Nr. 40.
Groß, Lothar: Die Reichsregisterbücher Kaiser Karls V. Wien/Leipzig 1930, Nr. 3912.
Literatur
Giersch, Robert: Archivalien zur Geschichte des Schlosses Gauchsmühle. Hinweise zur Nutzungs- und Baugeschichte. Denkmalpflegerische Voruntersuchung 1998. Unveröff. im BLfD.
Abbildung
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