Gräfenberg II


  • Schloss
  • Kirchplatz 8
  • Stadt Gräfenberg
  • Landkreis Forchheim


Über Jahrhunderte hinweg prägte das Ensemble von Kirche und Schloss das Ortsbild Gräfenbergs. Die Forschung hat daher wie selbstverständlich auch einen baulichen Zusammenhang unterstellt und im Schloss die ältere und lange einzige Burganlage in Gräfenberg gesehen.

Dank der Forschungen Hellmut Kunstmanns und Gerhard Gundelfingers wurde deutlich, dass in Gräfenberg zwei Burganlagen bestanden und – hier ist letzterem gegen Kunstmann zu folgen – die ältere an der Kalkach im Bereich der Bahnhofstraße gestanden hat [vgl. Gräfenberg I]. Auf diese Anlagen bezogen sich vermutlich die frühen Erwähnungen eines „Hauses“ oder  einer „Veste“ (1371), von  „Haus und Markt“ (1376), von „Schloß, Veste, Markt“ (1415), von „Schloß und Stadt“ (1424), oder nur „Veste“ (1431). Eindeutig dem späteren Pflegschloss lässt sich dagegen das erstmals 1469 erwähnte „Steinhaus“ zuordnen, das in der Folgezeit auch als „Steinhof“ oder „Großhaus“ begrifflich von „Schloss und Veste“ unterschieden wurde.

Die Urkunde von 1469 regelte die Besitzverhältnisse in Gräfenberg zwischen Gabriel und Hans Tetzel einerseits und Ulrich VI. Haller andererseits. Das Steinhaus war offensichtlich erst in den letzten Jahren errichtet worden, da vereinbart wurde, die entstandenen Baukosten zu teilen, und nach einer Abrechnung der Bauausgaben Haller den Tetzel noch einen kleineren Betrag von knapp 30 Gulden schuldig geblieben war. Das Steinhaus erhielten die beiden Parteien je zur Hälfte und es wurde ein gegenseitiges Vorkaufsrecht eingeräumt. Zum Steinhaus gehörten zwei weitere Häuser, zwei Hopfengärten und ein Stadel. An den Besitz des Steinhauses waren zudem die jeweiligen Anteile an ganz Gräfenberg mit allen Zugehörungen gebunden.

Der gemeinsame Besitz des Steinhauses führte offensichtlich rasch zu Zerwürfnissen, sodass bereits 1477 Gräfenberg zwischen den Parteien neu aufgeteilt wurde. Erstmals wurde nun deutlich zwischen dem „Steinhof“ und dem „Schloss“ unterschieden. Der Steinhof mit seinem Zubehör – zwei Hofstätten, ein Hopfengarten, Platz und Brunnen beim Steinhof – wurde den beiden Tetzel und ihren Erben zugestanden. Ulrich Haller erhielt dagegen das „Schloss“ mit seinen Mauern, dem  äußeren und inneren Zwinger, den Gräben und Brücken, weiter zwei „Viehwiesen“ und den Platz vor dem Schloss. Nur der Turm im Schloss sollte als „Strafturm“ beiden Seiten offen stehen; im Konfliktfall hatten beide Seiten mit ihren Untertanen freien Zutritt zu den beiden Befestigungen. Haller erhielt weiter ungehinderten Zugang zu seinem Stadel im Steinhof, verkaufte ihn allerdings schon 1483. Die gefundene Aufteilung wurde 1480 von König Wladislaus von Böhmen als Lehensherrn bestätigt, wobei dem „Steinhof mit Gräben, Garten und Peunt“ die „Veste, Vorhof und Graben“ gegenüber gestellt wurden.

Obwohl Gräfenberg seit 1371 Offenhaus der böhmischen Krone war, machte die Reichsstadt Nürnberg auf dem Besitz ihrer Bürger Hoheitsrechte geltend und betrachtete das Städtchen daher schon vor der Eroberung der „Neuen Landschaft“ 1504/05 als einen wichtigen Außenposten. Im Ersten Markgrafenkrieg zählte Gräfenberg neben Lichtenau und Heideck zu den Schlössern, die der Nürnberger Rat unbedingt halten wollte („das man darzu tün süll und wöll, als das man müg, ob man die behalten müg“) und daher mehrfach Truppenkontingente dorthin verlegte. Angesichts der Übermacht des markgräflichen Heeres erhielt Ulrich Haller dann aber den Befehl, Gräfenberg „auszuprennen und davon zu bringen, was man mag“.

Blieben Stadt und Burg(en) fast ein Jahrhundert geschlossen in der Hand des Hallerschen Familienverbandes, so änderte sich dies 1428, als Peter IV. Haller seinen Anteil in Höhe von 5/8 an seinen Neffen Martin Heyd veräußerte. Das folgende Jahrhundert war geprägt von der Doppelherrschaft Haller-Tetzel, bis es 1496 Hans Tetzel für wenige Jahre gelang, den gesamten Besitz in seiner Hand zu vereinen. Sein kinderloser Tod löste 1505 langwierige Erbauseinandersetzungen zwischen den erbberechtigten Kindern seines Bruders aus, wobei sich zunächst die Söhne gegen ihre Schwestern durchsetzten. Als aber Wolf Tetzel in seinem Testament von 1520 Gräfenberg den Markgrafen vermachte, führte das zur erfolgreichen Intervention des Nürnberger Rates zugunsten der in die Familien Helchner, Müller und Ketzel verheirateten Schwestern. Bei den folgenden Besitzabgrenzungen mit ihren exakten notariell aufgenommenen Bestimmungen erhalten wir wertvolle Hinweise auf das Aussehen des Schlosses.

Das Schloss wurde um 1520 im Wesentlichen zwischen Barbara Ketzel und Margarethe Helchner aufgeteilt. Das Hauptgebäude, das sogenannte „Großhaus“, sollte vom Keller bis zum dritten Gaden durch eine Scheidewand in der Mitte geteilt werden, wobei jede Hälfte einen eigenen Eingang erhielt. Zudem bekam jede Partei vom dritten Gaden (2. Stockwerk) aus über eine „Beybauung“ einen Zugang zur Herrschaftsempore der angrenzenden Kirche.

1537 bis 1549 gelang es der Stadt Nürnberg, Zug um Zug Gräfenberg von den Tetzelschen Erben aufzukaufen. Dabei wurde das Schloss schon 1537 als baufällig beschrieben, 1545 richtete der Einsturz des benachbarten Kirchturms einen so großen Schaden an, dass vor­übergehend der Abriss des Steinhauses erwogen wurde. Während der Besetzung der Stadt durch markgräfliche Söldner vom 22. Mai bis 21. Juni 1552 scheint es nicht zu größeren Schäden gekommen zu sein.

Die offensichtlich kaum nutzbaren Schlossräume haben den Pfleger Hans Haas 1557 dazu veranlasst, am Markt ein eigenes Gebäude zu errichten (das sogenannte „Wolfs­berger Schloss“, Marktplatz 10) und hier auch seine Dienstwohnung zu nehmen. Erst 1560 ging man daran, das Schloss wieder instand zu setzen, sodass „ein pfleger darinn wohnen möge“. Dabei sollten auf der Hofseite größere Fenster eingebaut werden, die der „durchstreifenden Luft halber“ eigentlich auch auf der Ostseite (zum Kirchhof hin) notwendig wären, „aber der Begräbnis der Toten halber abscheulich“.

Das kaum wiederhergestellte Pflegschloss ist durch den großen Stadtbrand von 1567 in Mitleidenschaft gezogen, wenn auch kaum vollständig zerstört worden. Schon 1581 kam es zu Dachreparaturen, 1586 galt das Schloss erneut als baufällig, 1587 wurde von Meister Hansen Wittmayer ein Überschlag erstellt, „was das Pfleghaus Gebäu“ kosten wird. 1599 entstand eine „Relation“ über die Bedachungen am Pfleg- und Kastenhaus, 1604 war die Pferdestallung baufällig. 1612 kam es zu größeren Umbaumaßnahmen, möglicherweise wurden jetzt erst das zweite Geschoss ausgebaut sowie Haupt- und Anbau unter ein gemeinsames Satteldach gestellt. Die Reparaturen namentlich am Dach und an den Wirtschaftsgebäuden setzten sich im 17. und 18. Jahrhundert fort; 1756 sprach man von „schadhaften“ Schlossgebäuden, 1779 von der Reparatur derselben und den dazu benötigten Bauhölzern.

Die Ansichten des 17. und 18. Jahrhunderts zeigen kaum Veränderungen an den stets gepflegt wirkenden Bauten. Erst als 1812 im ehemaligen Pflegschloss das Landgericht eingerichtet wurde, musste ein Eckturm entfernt werden, um einen Anbau an der Westseite aufzuführen.

Es dient heute als Sitz der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Gräfenberg mit den Gemeinden Hiltpoltstein und Weißenohe.

Quellen und Literatur


siehe Gräfenberg I



Abbildung

Ansicht des Pflegschlosses Gräfenberg von Westen mit dem später abgebrochenen Treppenturm. Aquarellierte Bleistiftzeichnung von C.J.W.C.J. Haller von Hallerstein, um 1794 (HallerA)

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