Rothenbruck

  • Abgegangenes Hammerherrenhaus (Abbruch im 20. Jahrhundert)
  • Markt Neuhaus an der Pegnitz
  • Landkreis Nürnberger Land


Der Hammerort Rothenbruck soll zu dem auf Vogtrechten ruhenden Besitz der Herren von Neidstein-Hartenstein gehört haben. Mit dem Erlöschen des Geschlechts fiel er um 1326 an König Ludwig den Bayern [vgl. Hammerschrott, Hartenstein]. Die Lehnsherrschaft nahm das Hochstift Bamberg wahr. Die Bedeutung des Hammerwerks an der Pegnitz wird schon dadurch deutlich, dass es im späten 14. Jahrhundert im Besitz des Montanunternehmers Hans Hegner war. Das wirtschaftlich stärkste und einflussreichste Mitglied der oberpfälzischen Hammereinung von 1387 besaß seinerzeit noch drei weitere Hammerwerke. In der berühmten Urkunde vom 7. Januar 1387 zählte das Hammer- und Hüttenwerk Rothenbruck zu den wenigen Betrieben, die gleich zwei Rennfeuer zum Schmelzen von Eisenerz unterhalten durften.

1424 erwarb der Sulzbacher Montanunternehmer Erasmus Sauerzapf das Hammergut [vgl. Hirschbach] von Mertein Virdung und wurde vom Bamberger Bischof damit belehnt; er durfte den Sitz beim Hammer mit einem Graben umgeben und darin für den eigenen Bedarf Fische einsetzen. Zugleich musste er ihn jedoch in Notzeiten dem Bischof öffnen. Zwei Jahre später erteilte Herzog (Pfalzgraf?) Johann sein Einverständnis, verlangte die Öffnung aber auch für sich. Noch im 15. Jahrhundert kamen die Vilber daran, ein Sulzbacher Bürgergeschlecht, das durch Bergbau und Eisenverhüttung zu Wohlstand gekommen war. 1475 belehnte Bischof Philipp von Henneberg den Hans Vilber, Ratsherrn von Sulzbach sowie Schwiegervater des Georg Pfinzing, eines Montanunternehmers Nürnberger Herkunft, mit dem Hammer. Im Bericht zur Erkundung der Landschaft, die der reichsstädtische Rat vor Ausbruch des Landshuter Erbfolgekrieges 1504 befohlen hatte, wurde für „Rotennpruck“ der Hammer ausdrücklich mit einem Sitz vermerkt. Das Gut war damals in der Hand eines hier namentlich nicht genannten Sulzbacher Bürgers, womöglich noch Hans Vilbers.

Im frühen 16. Jahrhundert, vielleicht bald nach dem Landshuter Erbfolgekrieg, war Hans Schütz, Bürger zu Nürnberg, nebst Verwandten im Besitz des Hammergutes, das seit der Erweiterung des Nürnberger Territoriums im nun reichsstädtischen Pflegamt Velden lag. 1508 erwarben seine Söhne auch den nahen Hammer Güntersthal. Der jüngere Hans Schütz geriet wenig später in einen berühmt gewordenen Streit mit Nürnbergs großem Humanisten Willibald Pirckheimer, der mit einer Verurteilung des Rothenbrucker Hammerherrn und aufgrund seiner Unnachgiebigkeit gegenüber der Nürnberger Justiz mit seiner Verbannung endete. 1521 verkaufte er Rothenbruck notgedrungen an den Rat der Reichsstadt und ließ sich in der oberen Pfalz bei Waldmünchen nieder. Für 1516 wird jedoch bereits Anthoni Kreß zu Rothenbruck genannt, wo er vielleicht als Pächter des Schütz saß.

Die Reichsstadt veräußerte oder verpachtete 1521/22 das Gut an Jörg von der Grün, der bereits 1522 als Hammermeister zu Rothenbruck bezeichnet wurde. Der Besitz blieb für längere Zeit bei dem Geschlecht, das der Ministerialität entstammte und sich später lange im Montangeschäft engagierte. In den 1560-er Jahren war Hans von der Grün der Hammerherr, der für seinen Betrieb große Mengen Holzkohle aus sulzbachischen Wäldern bezog und 1567 auch den Herrensitz Finstermühle kaufte [vgl. Finstermühle]. Auf von der Grün folgte abermals das Nürnberger Geschlecht der Kreß von Kressenstein, das 1576 einen angeblich baufälligen Hammer übernahm. Schließlich scheint die Hammermeisterfamilie Heber um 1602 zu Rothenbruck auf. Für 1615 wird Veit Heber genannt, dem spätestens kurz vor 1625 Christoph Heber folgte. Als er 1636 starb, war das Hammergut offenbar durch Kriegseinwirkung stark beschädigt worden, denn seine Kinder zogen nach Doos bei Nürnberg und ließen den Hammer öd liegen. Um 1654 erwarb ein finanzkräftiges Nürnberger Konsortium aus Mitgliedern der Geschlechter Löffelholz, Kreß und Tetzel den Hammer und baute das Anwesen bis vor 1659 wieder auf.

Die Unternehmer gerieten wegen Wasserbauten mit ihrem Nachbarn Brückhamb, der das Landsassengut Finstermühle gekauft hatte, in Streit. Im Zuge der ­Auseinandersetzung wurde 1669 eine Landkarte mit einer Darstellung des Hammergutes angefertigt. Zu erkennen ist nördlich des Hammerwerks ein dreigeschossiges Herrenhaus mit einem zweigeschossigen Anbau.

Der für 1663 überlieferte Hammermeister zu Rothenbruck, Johann Dietrich von Wimpffen, Bürger zu Nürnberg (sein Bruder Johann Friedrich besaß da­mals Hirschbach), hatte das Hammergut offenbar schon bald nach dem Rechtsstreit von der Löffelholz-Tetzel-Kreß-Gesellschaft erworben. 1675 wollten die Vormünder der von Wimpffenschen Erbengemeinschaft das Hammerwerk an einen katholischen Hammermeister verpachten. Im späten 17. Jahrhundert geriet Rothenbruck vermutlich wieder in oberpfälzische Hände. Genannt wird als Besitzer der Auerbacher Bürgermeister ­Friedrich Held mit Konsorten. 1756 sollte auf dem Gut ein größerer Neubau stattfinden, wobei die Verwendung von Maurern und Zimmerleuten aus dem Bamberger Amt Veldenstein einen größeren Streit mit dem reichsstädtischen Pflegamt Velden provozierte.

1773 erwarb der Schmied Kaspar Trettenbach aus Neuhaus die Liegenschaft. 1805 war sein Nachfahre Balthasar Trettenbach Besitzer. Unter ihm bestand das Gut um 1811 aus dem „Schloß oder Herrenhaus“, der „Hammerhütte“, einer Erzschupfe, einem Bauernhaus mit Stallung, dem Stadel, einem Wirtshaus und drei Tagelöhnerhäusern, der Kapelle, zwei weiteren Gütern und vielen land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken. 1885 wurde der ehemals Trettenbachsche Hammerbetrieb eingestellt. Die Fürther Firma Stöbers Nachfolger baute als neuer Eigentümer das Werk zu einer Bronzefabrik um, die 1887 von der Fürther Bronzefabrik Ludwig Auerbach & Co. übernommen wurde. Der jüdische Eigentümer emigrierte in den 1930-er Jahren und veräußerte die Liegenschaft an die Carl Schlenk AG in Nürnberg. Im Zuge von Erweiterungen der Werksanlagen fielen das Hammerschloss und die Kapelle dem Abbruchhammer zum Opfer.

Quellen


StAAm Amt Auerbach Nr. 524. Pfalz-Sulzbach Regierung, Sulzbacher Akten Nr. 23/6, 23/32. Sulzbach Stadt- und Landgericht Nr. 640/1. Plansammlung Nr. 3166, 3173.

StAN Rst. Nbg., Landpflegamt, Pflegamt Velden S I, L 451, Nr. 22.S I, L 458, Nr. 6. Rep. 39a, fol. 172 Nr. 15. Rep. 39b, fol. 6 Nr. 39, fol. 19 Nr. 6, fol. 74 Nr. 7, fol. 111r Nr. 1.

Gelegenhait, Nr. 861.

Literatur


Dimler, Andreas: Marktgemeinde Neuhaus – Gestern und Heute. Neuhaus 1989.

Klier, Richard: Zur Genealogie der Bergunternehmerfamilie Schütz in Nürnberg und Mitteldeutschland im 15. und 16. Jahrhundert. In: MVGN 55 (1967/68), S. 185-213.

Nikol, Hans: Die Herren von Sauerzapf. In: Verhandlungen des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg 114 (1974), S. 141 f.

Ress, Franz Michael: Bauten, Denkmäler und Stiftungen deutscher Eisenhüttenleute. Düsseldorf 1960, S. 142.

Voit, Grundherrschaften, S. 85, 222.


Abbildung

Darstellung des Hammerwerks mit dem Herrenhaus, Ausschnitt aus einer kolorierten Karte von 1669 (StAAm)

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