Stein II
- Abgegangener Herrensitz, „Seegerisches Herrenhaus“ (Abbruch im 18. Jahrhundert)
- Stadt Stein bei Nürnberg
- Landkreis Fürth
1628 wird erstmals ein zweites Herrenhaus zu Stein überliefert, das offenkundig schon um 1600 bestanden hatte. Als „Seegerisches Herrenhaus“ lag es beim Messing- und Drahthammer, den 1589 der Nürnberger Bürger und Messinghändler Caspar Seeger erworben hatte. Nachdem Seeger, ein Afterlehnsmann der Geuder, 1606 in Konkurs gegangen war, folgte ein langer Streit: Die Herren von Leonrod, die sich als Lehnsherren jahrzehntelang weigerten, die Geuder erneut zu belehnen, vergaben das Hammerwerk mit dem Herrenhaus 1656 (wieder) an Niklaus Dörffler, wobei die 1632 ruinierten Gebäude [vgl. Stein I] zu dieser Zeit allenfalls zum Teil wiederhergestellt waren. Noch 1676 heißt es, das Herrenhaus sei „heutzutage ganz elend und nicht in alter Form und Pomp erbauet ... wie es vor dem Brand gewesen“. Von der Familie Dörffler ging der Besitz 1684 an den Nürnberger Eisenhändler Johann Jacob Breithaupt, der ihn schon 1695 an Hanns Luger veräußerte. Wenig später folgte Christoph Steinberger aus Schweinau als Besitzer nach.
Nach einer Ortsansicht, einer Bleistiftzeichnung von 1684, lag das Seegerische Herrenhaus unmittelbar nordwestlich der Rednitzbrücke und stieß nördlich an den Zainhammer. Unter der Familie Steinberger scheint die Bezeichnung Herrenhaus für das Gebäude nicht mehr auf: Offenbar wurde es im 18. Jahrhundert für die Produktion oder zur Unterbringung von Arbeitern genutzt. 1750/51 wandelte Johann Caspar Steinberger den Komplex in ein Glaspolierwerk um, wobei die Gebäude abgebrochen und neu aufgebaut worden sein sollen. Das Steinbergersche Glaspolierwerk wurde 1848 an Lothar von Faber verkauft, der es wenig später für einen Fabrikneubau beseitigte.
Quellen
StAN Archiv Geuder-Rabensteiner Nr. 3569.
Literatur
Hirschmann, Gerhard: Stein bei Nürnberg. Geschichte eines Industrieortes (= Schriftenreihe der ANL Bd. 9). Nürnberg 1962, S. 32 f, 39, 55 f, 59, 72, 88-92, 130.
Stadtlexikon Nürnberg, S. 1037.
Abbildung
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