Strahlenfels

Burgruine

Gemeinde Simmelsdorf

Landkreis Nürnberger Land

Der Name der Burg Strahlenfels scheint erstmals in einer Urkunde vom Juli 1254 auf, als der Reichsministeriale Hiltpolt von Rothenberg den Nürnberger Magdalenerinnenkonvent beschenkte und „Heinricus de Stralenvels“ dafür als Zeuge auftrat. Der Ministeriale stand offenbar in enger Beziehung zu dem bedeutenden Reichsministerialengeschlecht, das sich wechselweise nach Hiltpoltstein, Rothenberg und Lauf nannte. Nicht auszuschließen ist, dass die Strahlenfelser selbst der Reichsdienstmannschaft entstammten, zumal sie im frühen 14. Jahrhundert verwandtschaftliche Beziehungen zu den höherrangigen ehemaligen Reichsministerialen von Henfenfeld und Heimburg pflegten.

Die Strahlenfelser standen wahrscheinlich schon seit dem späten 13. Jahrhundert den machtpolitisch aufstrebenen bayerischen Ministerialen von Wildenstein, die den eingangs genannten Hiltpolt von Rothenberg beerbt hatten, im Wege. Nicht zufällig setzten die einflussreichen Gefolgsleute des Bayernherzogs um 1300 ihre Burg Wildenfels den Strahlenfelsern als Symbol ihrer Machtansprüche sprichwörtlich vor die Nase [vgl. Wildenfels]. Die Strahlenfelser wichen offensichtlich bald darauf aus. Sie verlegten ihren Sitz vor 1310 auf die Wasserburg Reichenschwand [vgl. Reichenschwand I] und traten die Burg Strahlenfels schließlich noch im ersten Viertel des 14. Jahrhunderts an die erfolgreichen Wildensteiner ab. Heinrich V. von Wildenstein, der im Zuge des Schlichtungsverfahrens der Wildensteiner-Henfenfelder-Fehde die Tochter Gebhards von Henfenfeld, des erbittertsten Feindes seines Vaters, hatte heiraten müssen, saß 1330 zu Strahlenfels. 1354 trug er die Burg König Karl IV. zu böhmischem Lehen auf und räumte dem Monarchen das Öffnungsrecht der Burg ein. Nur kurze Zeit später, im Dezember 1360, verkaufte sie Heinrich an den mittlerweile zum Kaiser gekrönten Karl, der mit dem Erwerb sein neu­böhmisches Territorium arrondieren konnte. 1366/68 erscheint die Burg daher als böhmischer Amtssitz.

Die böhmische Burg Strahlenfels wurde im Krieg des pfälzischen Kurfürsten und Gegenkönigs Ruprecht gegen König Wenzel um 1400 von der Pfalz in Besitz genommen. Denn 1401 erhielt Albrecht von Egloffstein, zeitweise Pfleger von Auerbach, die Feste Strahlenfels, die König Ruprecht I. dem böhmischen König „im offenem kriege und veintschafft angewunnen“ hatte, als Pfand, doch sollte sie Offenhaus der Pfalz bleiben. Gegen diese Pfandschaft klagten um 1406 die reichen Nürnberger Bürger Hans und Sebald Ellwanger, Kaufleute im Montan- und Tuchgeschäft, da ihnen der abgesetzte König Wenzel, die aktuelle machtpolitische Situation ignorierend, die Burg seinerseits verpfändet hatte. Pikant ist die Tatsache, dass Sebald Ellwanger zu dem Konsortium Nürnberger Unternehmer gezählt hatte, das König Ruprecht 1402 in Venedig die enorme Summe von 2.200 Dukaten geliehen hatte.

Nach der Pfälzer Landesteilung 1410 unter den Söhnen des Königs ging das Amt Strahlenfels an Pfalzgraf Johann von Neumarkt-Neunburg, der es 1412 mit der Burg an den Gefolgsmann und Ritter Hermann von Freudenberg verpfändete. Offenbar wurde das Pfand einige Jahre später wieder eingelöst, denn der Pfalzgraf übergab Strahlenfels schließlich 1425/26 „um getreuen Dienst willen ... zu aigen“ seinem Vertrauten Martin von Wildenstein, allerdings unter Vorbehalt des militärischen Öffnungs- und eines Vorkaufsrechtes. Mit dieser Transaktion nahmen die Wildensteiner Strahlenfels wieder in Besitz. Der neue Eigner war vermutlich mit dem 1466 verstorbenen Martin von Wildenstein identisch, der  zeitweise in den 1440-er Jahren als Statthalter für König Christoph von Dänemark, den Sohn des Pfalzgrafen Johann, das Fürstentum Pfalz-Neumarkt regiert hatte.

Bei einem Nürnberger Angriff im Ersten Markgrafenkrieg  am 9. März 1450 wurde nur die Vorburg erobert. Offenbar verloren die Wildensteiner nach dem Landshuter Erbfolgekrieg und dem Anbruch des 16. Jahrhunderts ihr Interesse an der Burg: Bauunterhalt fand in den Jahrzehnten nach 1500 nicht mehr nennenswert statt. Größere Bauschäden sind bereits für 1547 überliefert. Ein Hinweis von 1589 lässt auch ahnen, dass die Feste kein sehr wohnlicher Ort war. Es existierte nur ein Wohngebäude, dem noch ein „gemauerter stock“ gegenüberlag, der die „klein finstere kirch oder capell“, einen Keller und über dem Kapellenraum lediglich ein Getreidelager beherbergte.

Bald nach dieser Notiz wurde die Burg endgültig aufgegeben: Nachdem die grundherrschaftlichen Einnahmen sich damals gerade einmal auf fünf Grundholden und einige Zehntrechte stützten, erschien das Rittergut Strahlenfels nicht sehr rentabel, zumal ein Gerichts- und Verwaltungssitz unterhalten werden musste. Ein nicht datiertes, Prozessunterlagen von etwa 1640 beigelegtes Urbar des Albrecht IV. von Wildenstein (1571–1629) bezeugt, dass die Burg schon kurz nach 1600 ihrer Dächer beraubt und entsprechend ruiniert worden war: „Daß schloß alda ist abgebrochen von zimmer, unndt nur das alte gemeuer verhanden“. Im Dorf befand sich jetzt eine bequemere „behausung“, die dem Wildensteiner Vogt als Wohnsitz diente und auf dessen Dachboden man das Gült- und Zehntgetreide schütten konnte.

Nachdem die obere Pfalz nach der Schlacht am Weißen Berg 1620 von Bayern besetzt worden war, wurde die Gegenreformation mit aller Härte durchgeführt. Die pfälzischen Landsassen, die nicht katholisch wurden, verwies man des Landes, einige, die sich als pfälzische Gefolgsleute hervorgetan hatten, wurden enteignet. Der neue bayerische Kurfürst Maximilian I. konfiszierte daher auch das Wildensteiner Rittergut und verlieh es 1630 dem katholischen Eytel Hanns Truchsess von Höfingen, dem auch das Amt Auerbach übertragen worden war. Die grundherrschaftlichen Einnahmen sollten Teil des Auerbacher Pflegergehalts sein. Nach dem Tod des Beamten 1637 entbrannte ein längerer Streit der Amberger Regierung mit dessen Erben. Das Rittergut Strahlenfels wurde daraufhin bald wieder den inzwischen „bayerisch“ orientierten und zum Katholizismus konvertierten Wildensteinern überlassen. 1655 wurden die Brüder Hans Christoph und Friedrich Oktavian von Wildenstein und ihr Vetter Christoph gleichzeitig vom Kurfürsten belehnt.

Die Herren von Wildenstein hatten mittlerweile für das Rittergut Strahlenfels vereinbart, dass der jeweils Geschlechtsälteste als Administrator und Lehnsträger amtieren sollte. In den 1740-er Jahren trug sich das Geschlecht offenbar mit Verkaufsabsichten: Als man das Rittergut Strahlenfels und die Güter zu Eichen­struth 1747 an das Kloster Weißenohe veräußern wollte, verhinderte die Amberger Regierung den Verkauf. 1759 fand Ernst Ludwig von Wildenstein mit Johann Friedrich Wilhelm Buirette von Oehlefeld einen Käufer, der, wie auch sein Bruder Johann Gustav Adolph, trotz seines reformierten Glaubens von Kurbayern als Lehnsmann und Landsasse akzeptiert wurde.

Johann Friedrich Wilhelm Buirette von Oehlefeld titulierte als Geheimer Rat der Fürsten von Sachsen-Coburg-Saalfeld und erwarb 1766 auch das Rittergut Rathsberg bei Erlangen. Er entstammte einer Kaufmannsfamilie aus dem Hennegau, die im 17. Jahrhundert in Franken eingewandert war. Seit dem späten 17. Jahrhundert war die Familie bereits in Nürnberg und Erlangen etabliert, brachte 1694 das Rittergut Wilhelmsdorf bei Emskirchen an sich und betrieb ein sehr erfolgreiches Handelshaus. Einzelne Mitglieder, wie der Vater des Käufers, befanden sich im hohen diplomatischen Dienst des preußischen Königs. 1771 wurden die Buirette in den Freiherrenstand erhoben. 1778 übertrug der bereits schwer kranke Baron Strahlenfels und die übrigen Güter zur Gänze seinem 1726 geborenen Bruder Johann Gustav Adolph, der mit der berühmten Johanna Louise Gräfin du Quesne verheiratet war. Das Ehepaar galt als gesellschaftlicher Mittelpunkt Erlangens. 1803 erbte der Sohn Karl Ludwig (1769–1855) alle väterlichen Güter.

Von der Burg war zu Zeiten der Freiherren von Buirette nicht mehr viel übrig, sie scheint im frühen 17. Jahrhundert gründlich demoliert und als Steinbruch genutzt worden zu sein. Schon 1829 beobachtete man „nur noch wenige Überreste“. Heute sind lediglich geringe Mauerreste sowie in den Fels gehauene Treppenstufen, die vom Vorhof auf den Burgfelsen führen, auszumachen. Der aufgehende Bestand beschränkt sich weitgehend auf eine noch etwa 6 Meter lange und 2 Meter hohe, vom völligen Abgang akut bedrohte Mauer im Bereich der westlichen Burgstelle.

Quellen


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Gelegenhait, Nr. 612, 837.

Müllner III, S. 245 f.

NUB Nr. 356.

Pfalzgr. Reg. II, Nr. 851, 852.

Böhmisches Salbuch, S. 64.

Die Chroniken der deutschen Städte, Bd. II. Leipzig 1864, S. 491.

Literatur


Ambronn, Karl-Otto: Die Landsassen des Fürstentums der Oberen Pfalz (= HAB Altbayern Reihe II, Bd. 3). München 1982, S. 200 f.

Deliciae II, S. 171 f.

Heinz, Walter: Ehemalige Burgen im Umkreis des Rothenbergs. 1. Teil: Von Schnaittach bis Wildenfels (= Vom Rothenberg und seinem Umkreis, Heft 15/1). Schnaittach 1992, S. 43-48.

KDM Forchheim, S. 201.

Rühl, Eduard: Burgen und Schlösser im Landkreis Forchheim. In: Kaupert, Max (Hg.): Forchheimer Heimat. Bamberg 1951, S. 183-185.

Stadtlexikon Erlangen, S. 187 f, 748.

Stromer, Wolfgang von: Oberdeutsche Hochfinanz 1350–1450 (= Beihefte der VSWG Nr. 55-57). Wiesbaden 1970, Teil 1, S. 211 f; Teil 2, S. 353, 415.

Voit, Pegnitz, S. 242-247, 276, 284.

Ders., Wildensteiner.


Abbildung

Idealisierte Darstellung der Burgruine auf einer Nürnberger Grenzkarte von 1574 (StAN)

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