Walkersbrunn

  • Abgegangener Herrensitz
  • Walkersbrunn 23
  • Stadt Gräfenberg
  • Landkreis Forchheim


Die Entstehung des kleinen Walkersbrunner Herrensitzes ist bislang ungeklärt. Die großangelegte Erkundung der Landschaft, die der Nürnberger Rat 1504 vor Ausbruch des Landshuter Erbfolgekrieges angeordnet hatte, stellte nichts dergleichen im Ort fest, obwohl die (unbefestigte) „steinerne Behausung“ schon existierte. 1482 veräußerte der Gräfenberger Bürger Hans Hofmann das Eigenrecht an seiner Behausung zu Walkersbrunn – „darin ich jetzo wohnhaft bin“ –  sowie einige Rechte Schulden halber an Ruprecht Haller. Vermutlich war das Herrenhaus nach 1461/1467 auf einer von drei Hofstellen entstanden, die Hans Hofmann samt grundherrschaftlichen Rechten und diversen Grundstücken von Clara, Witwe des Fritz Sünlein und danach Ehefrau des Contz Erlbeck, gekauft hatte.

Da sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie nicht verbesserten, musste sie dem Nürnberger Patrizier 1489 und 1496 weitere grundherrschaftliche Einkünfte verkaufen. Nachdem sich schon um 1500 eine Zwangsvollstreckung abgezeichnet hatte, ließ sich mit dem Tod des verschuldeten Hans Hofmann vermutlich 1501 der Verkauf nicht mehr aufhalten: Für 1.200 Gulden übergaben die Witwe Magdalena und ihre Kinder die „steinen Behausung“ mit dem Stadel, der Stallung und dem sonstigen Zubehör im Januar 1502 an Wilhelm, Sohn des Ruprecht Haller.

Entweder durch einen Erbfall nach dem Ableben des Wilhelm Haller 1504 oder seines Sohnes Karl 1509 fiel das Gut an die Schwester Wilhelms, Ursula Mendel. Sie vererbte dieses und weitere mittlerweile erworbene Walkersbrunner Güter sowie ein inzwischen erbautes Voithaus 1537 an ihren Neffen Wolf Haller. Dieser, seinerzeit Schatzmeister der Königin Maria von Ungarn an ihrer Brüsseler Hofhaltung, konnte sich offenbar nicht mit der Walkersbrunner Verwaltung beschäftigen und verkaufte das Gut im Juli 1540 für 5.080 Gulden an den Nürnberger Rat. 1552 war „der herrn sicz oder hawß ... mit steinen vmbfangen“ und „dieser zeit nit vererbt“.

Wenig später jedoch musste die Reichsstadt im Zweiten Markgrafenkrieg, am 2. Juni 1553, hinnehmen, dass feindliche Truppen den Sitz niederbrannten. Zwar meinten Bausachverständige, das „Herrenhäusle … mocht wieder zu pauen sein mit 500 Gulden“, doch unterließ der Rat dies wohl, zumal die Grundherrschaft längst vom Pflegamt Gräfenberg verwaltet wurde. Der Sitz wurde vermutlich schon kurz danach an einen Grundholden verliehen und sank zu einem Bauernhof herab. Der Hausname „Schluuß“ (Schloss) hält die Geschichte dieses Anwesens bis heute wach.

Quellen


StAN Rst. Nbg., Päpstliche und fürstliche Privilegien Nr. 575. Rst. Nbg., Rechnungen des markgräflichen Krieges Nr. 95, 96. Rst. Nbg., Salbücher Nr. 114.

Gelegenhait Nr. 572d, 572e.

Müllner III, S. 247.

Literatur


Dannenbauer, S. 237.

Dorfgemeinschaft Walkersbrunn (Hg.): 975 Jahre Walkersbrunn 1021–1996. Walkersbrunn 1996, S. 28-31, 40, 140.


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