Wendelstein
Bereits im 11. Jahrhundert soll in der Nachbarschaft der Kirche ein Königshof angelegt worden sein, doch fehlen hierfür eindeutige archivalische oder archäologische Belege. Erst mit dem Nürnberger Bürger Arnold von Wendelstein erscheint der Ort 1259 in den Urkunden. 1273 (?) verpfändete König Rudolf einen Hof an Burggraf Friedrich von Nürnberg und 1282 einem Albrecht Propst vermutlich aus demselben Hof eine Getreidegült, die erst Kaiser Ludwig der Bayer 1333 wieder einlöste. Nach dem Nürnberger Reichssalbüchlein gehörte Wendelstein um 1300 zum Reichsgut um Nürnberg und war an Burggraf Konrad versetzt; womöglich bezieht sich das aber nur auf den erwähnten Hof. 1325 wird mit einer Urkunde Heinrich Ammans von Wendelstein erstmals das Gericht erkennbar, das 1336 der Sohn Konrad von Wendelstein vom Kaiser zu Lehen erhielt. Im Jahr darauf wurde ihm aber nur noch das halbe Gericht zugesprochen; die andere Hälfte war anscheinend an Konrad Groß, den Reichsschultheißen und Gründer des Heilig-Geist-Spitals in Nürnberg verpfändet, der 1347 von Karl IV. damit belehnt wurde.
Das 14. Jahrhundert brachte weitere Teilungen. Neben den Amman von Wendelstein traten seit 1360 die Voit von Wendelstein als Mitinhaber des Gerichts auf; vermutlich deutet ihr Name (= Vogt) ebenso auf ihre Funktion wie bei den Amman (= Amtmann). Von dem inzwischen in vier Teile zersplitterten Gericht gelangten nach mehreren Besitzwechseln 1467 drei Viertel an das Nürnberger Heilig-Geist-Spital und ein Viertel an Markgraf Albrecht Achilles.
Diese Aufteilung des reichslehnbaren Gerichts blieb bis zum Ende des Alten Reiches bestehen; sie sorgte dafür, dass die immerwährenden Auseinandersetzungen zwischen Nürnberg und den Markgrafen in Wendelstein einen zusätzlichen Nährboden fanden.
1484 konnte zumindest der Streit um die Wendelsteiner Jurisdiktion, die nur das Niedergericht umfasste, vertraglich geschlichtet werden. Im Verhältnis der jeweiligen Lehnsrechte stand der markgräfliche Richter im vierten Jahr dem Gericht vor, während immer drei Jahre der Richter des Nürnberger Heilig-Geist-Spitals amtierte [vgl. Wendelstein II].
Quellen
Müllner I, S. 352-356.
NUB Nr. 235, 664, 1073 [16].
Literatur
Dannenbauer, S. 11-15.
HAB Schwabach, S. 259-266.
Schlüpfinger, Heinrich: Wendelstein. Geschichte eines Marktes mit altem Gewerbe und moderner Industrie (= Schriftenreihe der ANL Bd. 17). Nürnberg 1970, S. 3-26.
Wiedemann, Ernst: Zur Geschichte Wendelsteins bei Nürnberg. In: MVGN 24 (1922), S. 261-296.
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